Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU); Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.
Danach sind EIU Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Ihre Schienenwege können nach ihrer Zweckbestimmung auch von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen benutzt werden.
Siehe auch:
- Eisenbahngesellschaft
- Trassenagentur,
- Netzzugang,
- EIBV - Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur
fr:Gestionnaire d'infrastructure ferroviaire hu:Pályavasút nl:Railinfrastructuurbeheerder