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Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU); Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.

Danach sind EIU Eisenbahnen, die dem öffentlichen Verkehr dienen und gewerbs- oder geschäftsmäßig betrieben werden. Ihre Schienenwege können nach ihrer Zweckbestimmung auch von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen benutzt werden.

Siehe auch:

  • Eisenbahngesellschaft
  • Trassenagentur,
  • Netzzugang,
  • EIBV - Verordnung über die diskriminierungsfreie Benutzung der Eisenbahninfrastruktur

fr:Gestionnaire d'infrastructure ferroviaire hu:Pályavasút nl:Railinfrastructuurbeheerder

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